• Für den überwiegenden Teil er Vergütung der beruflichen Tätigkeiten sieht die Verordnung die "Wertgebühr" vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A bis E der Steuerberater-Vergütungsverordnung.
  • Die Anwendung der "Zeitgebühr" von 19€ bis 46€ je angefangene halbe Stunde ist auf eine geringe Anzahl von in der Gebührenverordnung einzeln aufgezählten Tatbeständen beschränkt.