Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern. Voraussetzung für ihrer Zulassung ist der Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.